Dienste / Pflichten

A. Was bietet siaa?

  • siaa ist eine private gemeinnützige Stiftung, die weltweit junge SängerInnen unterstützt. Dabei müssen die Stipendiaten ihren absoluten Willen, eine internationale Bühnenkarriere aufzunehmen, dokumentieren.
  • siaa unterstützt wie folgt:
    Finanzielles Ziel: Durch eine monatliche Geldüberweisung, die à fonds perdu erfolgt und entsprechend nicht zurückbezahlt werden muss. Die Stiftung ist keine Agentur, und bezieht somit keine Honorare, Vermittlungsgebühren und dergleichen, weder von Stipendiaten noch von Konzertveranstaltern, Intendanten, Agenturen, etc.
    Künstlerisches Ziel: Ausrichten eines jährlichen siaa-Konzertes mit renommierten Orchestern und Dirigenten in prestigeträchtigen Konzertsälen oder Festivals.
    Werbeziel: Aufbau einer Biographie und den Versuch, unsere SängerInnen an guten Häusern zu platzieren.
  • Beim jährlichen siaa-Konzert übernimmt die Stiftung jeweils die anfallenden Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie, zusätzlich für das siaa-Konzert, eine entsprechende Konzertgage.
  • Den SängerInnen steht zudem die siaa Webseite (http://www.siaa-foundation.li/) zur eigenen Selbstdarstellung zur Verfügung, wobei letztlich der Inhalt derselben von siaa bewilligt werden muss.
  • Das jährliche siaa-Konzert wird mindestens 6 Monate im voraus angekündigt. Sagt der Stipendiat zu, gilt dies als Vertrag. Bei erfolgter Zusage sammelt der Stiftungsrat alle Repertoirewünsche der Teilnehmer und erstellt daraus das Konzertprogramm.
  • siaa bietet den SängerInnen, quasi als Vorstufe zum Stiftungsrat, Ansprechpartner für persönliche Belange. Entscheide stehen jedoch ausschliesslich dem siaa-Stiftungsrat zu.

 

B. Was erwartet siaa?

  • Loyalität und Aufrichtigkeit der SängerInnen untereinander und gegenüber der Stiftung, sowie jederzeit ein professionelles Verhalten gegenüber Veranstaltern, Intendanten, Agenten, u.s.w.
  • Den absoluten Willen eines jeden SängerInnen, dem Wunsche und Zweck der siaa zu entsprechen und ohne Wenn und Aber eine internationale Bühnenkarriere mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln anzustreben und erfolgreich zu gestalten.
  • Sollte sich etwas an der finanzielle Situation der SängerInnen ändern, muss die Stiftung informiert werden (Bringschuld). Dies gilt auch für Änderungen, welche die Grundziele der Stiftung betreffen.
  • Mut, Probleme wahrheitsgetreu gegenüber der Stiftung anzusprechen sowie den Willen, gemeinsam Lösungen zu suchen und zu finden.
  • Spätestens 2 Wochen vor jeder Stiftungsratsitzung wird von den SängerInnen ein individueller Bericht über vergangene und zukünftige Aktivitäten wie Vorsingen, Konzerte, Vertragsabschlüsse, Ausbildung, etc. erwartet. Die Termine werden vom Stiftungsrat rechtzeitig mitgeteilt.
  • Die Zusage zum jährlichen siaa-Konzert ist selbstverständlich und wird von siaa mit den gleichen Folgen wie eine x-beliebige Konzertzusage der SängerInnen mit einem Dritten behandelt (pacta sunt servanda). Eine spätere Absage kann nur mit Zustimmung der siaa und als Begründung dafür, auschliesslich gestützt auf den Hauptzweck der siaa, erfolgen. Eine unbegründete nicht-Zusage oder Absage zum jährlichen siaa-Konzert führt zur sofortigen Auflösung der Sponsoringvereinbarung.
  • Die im Sposonringvertrag enthaltene Klausel bezüglich des Hinweises auf siaa als Sponsor bei Konzerten, Programme sowie auf Lebensläufe, der eigenen Webseite, etc., ist eine bindende Vertragsklausel, deren Einhaltung erwartet wird.